Beitrag: Enteignung: Kann ich davon betroffen sein?

Das Thema zum neuen Risikobegrenzungsgesetz von (Lebens-)Versicherern ist nicht neu. Das Bundesfinanzministerium sieht in den vergangenen Jahren die Gefahr von möglichen finanziellen Problemen bei 34 Versicherern. Das neue Risikobegrenzungsgesetz beschäftigt sich konkret mit der Frage wie die Pleite von Versicherungsunternehmen geregelt wird. Aber welchen Einfluss hat das auf Sie?

Kurzer Überblick:

  • Das Risikobegrenzungsgesetz regelt die Gestaltung von Kredit- und Sicherungsverträgen sowie die Abtretung von Kreditanforderungen.
  • Die Versicherer leiden unter den dauerhaft niedrigen Zinsniveaus, wodurch es schwierig ist Verträge einzuhalten.
  • Bei Erlass des Gesetzes wurden die Verbrauchergesetze jedoch einfach übergangen.
  • Was soll also passieren, wenn die hohen Garantiezinsen aus der Vergangenheit das Eigenkapital mehrerer Versicherer auf einmal aufbrauchen.
  • Sie als Versicherte können darunter leiden, da Ihre Leistungen gekürzt werden können.
  • Diese Problematik kann bis hin zu einer Enteignung der Versicherten führen.
  • Maßnahmen zur Prüfung kann Sie als Versicherte schützen.

(Lebens-)Versicherer in der Krise

Stellen Sie sich vor, Sie schließen ein vertragliches Versprechen mit einem Kollegen ab und können dieses aufgrund von starken Einbußen ein paar Jahrzehnte später nicht mehr halten.  So geht es derzeit vielen Versicherern, die Verträge mit Versicherten nicht mehr einhalten können. Zur Vorbereitung auf die Pleite dieser Versicherer wurde nun das Risikobegrenzungsgesetz verabschiedet. 

 

Der Grund für das neue Risikobegrenzungsgesetzt sind die dauerhaft niedrigen Zinsniveaus unter denen Versicherer leiden. Diese machen es den Versicherern schwer ihre Garantieversprechen von bis zu vier Prozent aus älteren Verträgen einzuhalten. Inzwischen stehen deshalb bereits zwanzig Versicherer unter „intensiver Aufsicht“ der Bafin, da ihre Prognoserechner langfristige Schwierigkeiten vorhersehen.

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Bei der aktuellen Situation von vielen Versicherern ist es nicht überraschend, dass sich das Bundesfinanzministerium auf eine Pleite von mehreren Versicherern vorbereitet.

Zunächst klingt das Risikobegrenzungsgesetz nach einer guten Möglichkeit die Liquidität von Versicherern zu sichern. Dennoch kann es für Sie als Kunde gefährlich werden. Denn das Risikobegrenzungsgesetz wurde, ohne zuvor die Verbraucherverbände einzubeziehen, verabschiedet. Besonders heikel könnte die Finanzierung von Sicherungsfonds werden, da sich die Versicherer wahrscheinlich aus der Selbstverpflichtung verabschieden und dann Steuerzahler die Kosten übernehmen müssen. 

 

Sie können sich wahrscheinlich vorstellen wer schuld an der Pleite ist. Es sind die Versicherer selbst, die die Verantwortung für ihre Garantiezinsen nicht übernehmen. 

 

Doch dass Versicherer ins Not geraten und Leistungskürzungen entstehen ist nicht neu. So sieht das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Regeln vor, die im Schadensfall gegen den Versicherten laufen. Paragraf 225 Satz 5 des VAG sieht nämlich die Übergabe sämtlicher Verträge auf Protektoren vor, um Insolvenz der Versicherer zu verhindern. So könnte alles restauriert werden, aber auf wessen kosten? Am Ende wird immer der Versicherte bezahlen. 

Denn reichen die Mittel zur Vermeidung der Insolvenz nicht aus, dann können garantierte Versicherungsbeiträge bis zu 5 % gekappt werden (Vgl. VGA § 225 Satz 5). 

 

Hier ist besonders eine starke Hand von besonderer Bedeutung. Versicherer sind in erster Linie dafür da Sie als Kunden zu schützen. Aus diesem Grund benötigen Sie einen transparenten und ehrlichen Berater an Ihrer Seite. 

 

Besonders die Corona Pandemie hat hier einen entscheidenden Einfluss auf die weitere Entwicklung von Versicherern. Antworten darauf, wie sehr Versicherer leiden werden, kann aktuell nur die Zukunft geben. Was aber feststeht ist, dass die Stärke der Belastung davon abhängt, wie stark die Realwirtschaft unter den Folgen der Pandemie leidet. Sie als Kunde können sich aber vor der Enteignung schützen. Hierfür bedarf es eine gute Beratung und Maßnahmen zur Prüfung Ihrer Versicherungen. 

 

Natürlich lasse ich Sie nicht mit diesen Informationen zurück. Schreiben Sie mir gerne eine Nachricht oder vereinbaren Sie einen Termin mit mir. Ich berate Sie gerne, transparent und persönlich!

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